Förderungen

In Österreich dient als Basis für Gesundheitsförderung das Bundesgesetz über Maßnahmen und Initiativen zur Gesundheitsförderung, -aufklärung und –information (GfG, 1998) und das Gesundheitsreformgesetz BGBl. I 81/2013. Darüber hinaus dienen die Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation – WHO (Ottawa Charta, 1986; Jakarta Charta, 2001; Bangkok Charta, 2005; und deren Nachfolgedokumente) als Qualitätskriterien.

Fördervoraussetzungen

Die Anträge auf Subventionen können für Projekte, Einzelmaßnahmen und Aktivitäten im Bereich der Gesundheitsförderung in den Settings Gemeinde/Schule/Kinderbetreuung/Verein eingereicht werden. Privatpersonen können keine Anträge auf Subventionen stellen. Die Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege fördert grundsätzlich nur Projekte und Maßnahmen, die sich an den Qualitätskriterien der Gesundheitsförderung orientieren. Eine Förderzusage oder Ablehnung erfolgt mittels schriftlicher Mitteilung.

Generell gilt

Es besteht auch bei wiederholter Antragstellung KEIN Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung.
Einem Antrag auf Subvention muss auch bei inhaltlicher Eignung nicht unbedingt stattgegeben werden.
Förderungen erfolgen nach Maßgabe vorhandener finanzieller Mittel – durch die Zuerkennung und Auszahlung von Geldbeträgen, deren widmungsgemäße Verwendung nachzuweisen ist.

Förderrichtlinien zum Download