Wanderer

Gesunder Verein

Mit dem „Gesunden Verein“ wird eine gesundheitsfördernde Lebenswelt – auch Setting genannt – aufgebaut und gesundheitsorientierte Maßnahmen (Workshops, Vorträge, Kursreihen zum Thema Bewegung, Ernährung oder seelisches Wohlbefinden) in den „Gesunden Gemeinden“ nachhaltig sowie qualitätsgesichert implementiert. In Zusammenarbeit mit den Vereinen werden bedarfsgerechte (Bewegungs-)Angebote nach den Qualitätskriterien der Gesundheitsförderung geschaffen, die die Bevölkerung zu einem gesünderen Lebensstil motivieren soll.

Wir bieten Vereinen:

  • Finanzielle Unterstützung bei der Durchführung gesundheitsorientierter Maßnahmen
  • Finanzielle Unterstützung bei Aus- und Fortbildungen von Vereinsmitgliedern
  • Anteilige Unterstützung von Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit
  • Anteilige Förderung von Infrastruktur (z.B. Trainingsmittel)
  • Anteilige Förderung von Miet- und Reinigungskosten
  • Finanzielle Unterstützung von organisatorischen Aufwendungen
  • Bereitstellung von kostenlosen Broschüren zur Wissensvermittlung gesunder Bewegung
  • Beratung, Betreuung, Austausch und Vernetzung im Arbeitskreis der „Gesunden Gemeinde“
  • Verleihung der Auszeichnung „Gesunder Verein“ bei dreijähriger nachhaltiger Umsetzung
  • Beratung, Betreuung und finanzielle Unterstützung auch nach der Auszeichnung

Die finanzielle Unterstützung beträgt maximal 1.000 Euro pro Projektjahr!

Förderkriterien:

  • Einen Antrag zur Förderung können nur Vereine in „Gesunden Gemeinden“, die mit einer ZVR-Zahl registriert sind, einreichen.
  • Mitarbeit der Vereinsvertretung im Arbeitskreis der „Gesunden Gemeinde“ (mind. einmal im Jahr)
  • Maximaler Selbstbehalt von € 3,– pro TeilnehmerIn je Stunde (bei Workshops oder Kursen)
  • Führen einer TeilnehmerInnenliste
  • Qualifizierte Kursleitung bei der Umsetzung von gesundheitsförderlichen Angeboten
  • Gruppengrößen sind auf maximal 15 TeilnehmerInnen je TrainerIn begrenzt
  • Ordnungsgemäße Rechnungslegung des Vereins und Beilegung eines Zahlungsbeleges als Verwendungsnachweis der entstandenen Kosten

Qualitätskriterien:

  • Angebot im Verein von mind. 3 unterschiedlichen gesundheitsorientierten (Bewegungs-)Angeboten für mindestens 2 Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene, SeniorInnen, Damen, Menschen mit Beeinträchtigungen, etc.)
  • Fort- und Weiterbildung der KursleiterInnen im Verein (mind. 1x in drei Jahren)
  • Übermittlung von gesundheitsbezogenen Broschüren an die TeilnehmerInnen
  • Verwendung der Logos (Gesunder Verein, Gesundheitsland Kärnten, Land Kärnten) bei allen Drucksorten
  • Angabe der umgesetzten Maßnahmen (mittels der Vorlage) am Ende des Jahres
  • Auszeichnung „Gesunder Verein“ erfolgt nach Antragstellung und dreijähriger Umsetzung