„Gesunde Küche“ – Gesundheit mit Genuss
„Gesunde Küche“ - Betriebe setzen auf kreative, ernährungsbewusste und wohlschmeckende Gerichte und der Erfolg gibt ihnen Recht.Das liegt vor allem auch an den Kriterien für die „Gesunde Küche“. Dazu gehören kaltgepresste Öle, frisches, saisonales Obst und Gemüse, Verwendung von frischen Kräutern, vermehrter Einsatz von regionalen Fleisch- und Fischprodukten. Selbstverständlich werden alle angebotenen Gerichte auch fettbewusst und schonend zubreitet. Die teilnehmenden Betriebe bieten außerdem zumindest ein vegetarisches Gericht und ein Fleisch- oder Fischgericht an, welches nach den Richtlinien einer bewussten Ernährung zubereitet wird.
In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Kärnten, Fachgruppe Gastronomie werden Seminare durchgeführt, in denen alle TeilnehmerInnen einen umfangreichen Einblick in Theorie und Praxis der gesunden Küche bekommen. Dabei stehen Gerichte mit frischem, saisonalem Gemüse als Alternative zu Fleisch und Fisch ebenso auf dem Programm wie das Thema Biolebensmittel in der Gastronomie. Neben allgemeinen Informationen rund um das Thema Biolandbau und das Angebot und die Verfügbarkeit von Bio - Lebensmitteln erhalten die TeilnehmerInnen Ideen für Gerichte aus der Getreideküche. Essen soll aber nicht nur gesund, sondern auch ein kulinarischer Genuss sein. Großer Wert gelegt wird natürlich auch auf die Kreativität bei der Gestaltung der Gerichte.
Die „Gesunde Küche“ – Gerichte sind in der Speisekarte mit einem grünen Herz gekennzeichnet“.
Immer mehr Gastwirte heften sich das grüne Herz auf Ihre Fahnen
Das Projekt „Gesunde Küche“ ist eine Bewusstseinskampagne des Gesundheitslandes Kärnten gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Kärnten/Fachgruppe Gastronomie. Es werden Gerichte 43 Kärntner Wirte wurden mittlerweile mit dem Prädikat „Gesunde Küche“ ausgezeichnet. Um diese Auszeichnung zu erlangen, müssen die Speisen bestimmten vorgegebenen Kriterien entsprechen.
Betrieb mit einem Herz:
Grundvoraussetzung ist die Erfüllung der Teilnahmekriterien und der Besuch des Grundseminars.
Es muss ein vegetarisches Gericht, sowie ein Fisch- oder Fleischgericht nach den Richtlinien der „Gesunden Küche“ angeboten werden. Kocht ein Betrieb nur Menüs, muss zumindest einmal wöchentlich Fisch und zweimal pro Woche ein vegetarisches Gericht laut Gesunde Küche angeboten werden. Alle Hauptgerichte müssen den Kriterien laut Gesunde Küche entsprechen.
Betrieb mit 2 Herzen:
Grundvoraussetzung ist die Erfüllung der Teilnahmekriterien und der Besuch des Grundseminars, sowie eines weiteren Fortbildungsseminars.
Auf der Speisekarte stehen müssen nicht nur ein vegetarisches sowie ein Fisch- und ein Fleischgericht das den Kriterien der ‚Gesunden Küche’ entspricht, sonder auch ein Kindergericht, zwei Suppen/ Vorspeisen und ein Dessert. Alle Gerichte/Menüs die den Kriterien der ‚Gesunden Küche’ entsprechen sind auch als Kinder-/Seniorenportion anzubieten. Kocht ein Betrieb nur Menüs, müssen zumindest das Hauptgericht und die Suppe oder das Dessert den Kriterien der Gesunden Küche entsprechen. Es muss zumindest einmal wöchentlich Fisch und zweimal pro Woche ein vegetarisches Gericht laut Gesunde Küche angeboten werden.
Informationen über die Teilnahme an der Aktion „Gesunde Küche“ gibt es bei der Diätologin der Abteilung 14 - Gesundheitswesen, Ing. Sabine J. Steiner (050536 / 31293), bei der Wirtschaftskammer Kärnten, Fachgruppe Gastronomie Mag. Guntram Jilka (0590904 - 610)