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Gesunder Betrieb

Betriebliche Gesundheitsförderung

In vielen Betrieben beklagen sich die MitarbeiterInnen über Beeinträchtigungen infolge gesundheitlicher Störungen am Arbeitsplatz: Rückenprobleme, psychische Belastungen wie Stress, Mobbing am Arbeitsplatz oder das Burn-Out-Syndrom, mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ungesundes Kantinenessen etc gehören in zahlreichen Fällen zum Arbeitsalltag.

Hier setzt die Betriebliche Gesundheitsförderung an, die alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz umfasst. (Luxemburger Deklaration zur Betrieblichen Gesundheitsförderung in der EU – 1997)
Die Betriebliche Gesundheitsförderung will Maßnahmen beeinflussen, welche die Gesundheit der Beschäftigten verbessern, bspw. Unternehmensgrundsätze und –leitlinien, die Unternehmenskultur, die Arbeitsorganisation, die Personalpolitik und den Arbeitsschutz.
Unternehmen, die in die Betriebliche Gesundheitsförderung investieren, haben messbare Erfolge, da sie sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen lohnt:

  • Erhaltung von Gesundheit und Vermeidung von Krankheiten am Arbeitsplatz
  • Reduktion von gesundheitlichen Belastungen und Beschwerden am Arbeitsplatz
  • Stärkung der persönlichen Gesundheitskompetenzen
  • Verbesserung des allgemeinen Wohlbefindens der MitarbeiterInnen
  • Erhöhung der Motivation und Zufriedenheit der MitarbeiterInnen

Daraus ergeben sich für den Betrieb folgende Erfolgsfaktoren:

  • Verringerung der Krankenstände
  • Steigerung und/oder Sicherung der Produktivität
  • Steigerung und/oder Sicherung der Qualität
  • zufriedenere Kunden
  • besseres Firmenimage

Die Abteilung 5 (Kompetenzzentrum Gesundheit) und der Verein Gesundheitsland Kärnten bieten Betrieben im Rahmen der Gesunden Gemeinde Anregungen und Hilfestellung bei der Umsetzung von gesunden Projekten und sind auf Wunsch Prozessbegleiter für das Unternehmen auf dem Weg zum „Gesunden Betrieb“.
Voraussetzung dabei ist die Einhaltung der Qualitätskriterien für betriebliche Gesundheitsförderung gemäß der Luxemburger Deklaration, die wie folgt lauten:

Integration: Es muss eindeutig erkennbar sein, dass sich im Unternehmen alle Entscheidungsträger mit der Betrieblichen Gesundheitsförderung identifizieren. Sie muss Teil der Unternehmenskultur und –politik sein.

  • Partizipation: Die Belegschaft muss aktiv in die Entwicklung der Betrieblichen Gesundheitsförderung eingebunden werden (durch Gesundheitszirkel und/oder Arbeitskreise). Dazu müssen unterstützende Voraussetzungen geschaffen werden.
  • Empowerment: Die Beteiligten müssen selbst zu gesundheitsförderndem Verhalten befähigt werden.
  • Projektmanagement: Das Projekt muss in ein umfassendes Projektmanagement eingebettet werden mit einer sorgfältigen Planung, Ausführung und Kontrolle.
  • Ganzheitlichkeit: Gesundheit wird nachhaltig durch unterstützende Rahmenbedingungen (Verhältnisse) und gesundheitsrelevantes Verhalten gefördert.

Unser Ziel ist es, dass ein Betrieb die Betriebliche Gesundheitsförderung als moderne Unternehmensstrategie erkennt, die einen fixen Platz in der Politik des Unternehmens haben muss.

LINKS
Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 (Kompetenzzentrum Gesundheit)
 
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